Siehe Bemerkungen 4) und 13) in Unterabschnitt 2.2.52.4:

4) Verdnnungsmittel darf durch Di-tert-butylperoxid ersetzt werden.

13) Nebengefahrzettel "TZEND" nach Muster 8 (Siehe Absatz 5.2.2.2.2) erforderlich.